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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für alle Kursangebote im Bereich Erste Hilfe (Breiten- und Betriebshelfer-Ausbildung)

1. Bekannt gegebene oder vereinbarte Lehrgangstermine finden statt, wenn eine ausreichende Teilnehmerzahl angemeldet ist. Der Lehrgang kann kurzfristig abgesagt werden, wenn besondere Ereignisse, höhere Gewalt oder eine kurzfristige Erkrankung der Lehrgangsleiterin oder des Lehrgangsleiters eine Durchführung des Lehrgangs unmöglich machen. In solchen Fällen ist die Haftung durch das DRK für Verdienstausfall der Teilnehmer, Fahrtkosten der Teilnehmer oder ähnliches ausgeschlossen.

2. Die Ausbildungen finden in den Ausbildungsräumen des DRK statt. Lehrgangstermine können in anderen Räumlichkeiten nach Vereinbarung stattfinden, wenn diese nach Größe und Ausstattung für die entsprechende Ausbildung geeignet sind. Die Entscheidung hierüber trifft die Lehrgangsleiterin/der Lehrgangsleiter.

3. Die Lehrgangsteilnehmer sind zur Teilnahme an den praktischen Übungen verpflichtet. Führt ein Teilnehmer das Üben einer in der Lehrunterlage aufgeführten praktischen Maßnahme nicht durch, hat die Lehrkraft dieses auf der Teilnahmebescheinigung zu vermerken und ggf. zu begründen. Die Bescheini­gung über die Aus- und die Fortbildung in der Ersten Hilfe darf jeweils nur erteilt werden, wenn die Lehrkraft die Überzeugung gewonnen hat, dass der Teilnehmer nach regelmäßigem Besuch die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.

4. Lehrgangsteilnehmer werden vom Lehrgang ausgeschlossen, wenn:

  • sie die für den entsprechenden Lehrgang vorgesehenen Voraussetzungen nicht erfüllen.
  • Fehlzeiten der Teilnehmerin/des Teilnehmers eine Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung nicht zulässt.
  • sie sich so verhalten, dass ein geordneter Ausbildungsablauf nicht möglich ist.
  • sie in den für die Ausbildung genutzten Gebäuden oder Grundstücken Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begehen.
  • sie sich rassistisch, sexistisch oder in anderer Art und Weise untragbar äußern oder verhalten.
  • das Rauch- und Alkoholverbot in den Lehrsälen verstoßen wird.
  • sie unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen.

Lehrgangsteilnehmer, die aus genannten Gründen von der Teilnahme ausgeschlossen worden sind, haben die Lehrgangsgebühr in voller Höhe zu entrichten; auch dann wenn bei ordnungsgemäßer Teilnahme die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Teilnahmegebühren übernommen hätte. 

5. Das Fertigen von Foto- oder Filmaufnahmen sowie deren Veröffentlichung ist nur nach expliziter Zustimmung aller gezeigten Personen zulässig. Die Veröffentlichung von Aufnahmen von Ausbildungspräsentationen jeglicher Medienform ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des DRK zulässig.

6. Die Lehrgangsleiterin/der Lehrgangsleiter übt das Hausrecht für das DRK aus.

7. Das DRK übernimmt keine Haftung für die Privatgegenstände der Lehrgangs-teilnehmer.

8. Eine Anmeldung zu einem öffentlichen Lehrgang kann bis 4 Werktage vor Lehrgangsbeginn zurückgezogen werden. Die Abmeldung muss vom DRK bestätigt sein.

Erscheint die Teilnehmerin/der Teilnehmer nicht zum Lehrgang ohne sich rechtzeitig abzumelden, sind die Lehrgangskosten in voller Höhe zu entrichten. 

Teilnehmerinnen/Teilnehmer, die nicht angemeldet sind, können an Lehrgängen nur teilnehmen, wenn noch ausreichend Lehrgangsplätze frei sind. Dies wird von der Lehrgangsleiterin/dem Lehrgangsleiter vor Ort entschieden.

9. Nach Absprache können für Gruppen gesonderte Lehrgangstermine vereinbart werden, wenn mindestens 10 Teilnehmer angemeldet werden. Erscheinen weniger als 10 Teilnehmer zu einem gesonderten Lehrgangstermin, sind die Lehrgangsgebühren für 10 Teilnehmer zu entrichten.

Ist eine Berufsgenossenschaft oder eine Unfallkasse der Kostenträger, muss der Besteller des Lehrgangs die Lehrgangsgebühren für die Differenz zwischen tatsächlich erschienenen Teilnehmern und Mindestteilnehmerzahl (10) in voller Höhe entrichten. Bei besonderer Vereinbarung mit der Kreisgeschäftsstelle können die Lehrgangsgebühren per Rechnung beglichen werden.

Vom DRK Kreisverband an den Besteller ausgestellte Rechnungen müssen innerhalb von 4 Wochen gezahlt werden. Andernfalls wird pro angefangenem Kalendermonat eine Mahngebühr in Höhe von 10% des Rechungsbetrages fällig. Der Rechtsweg zur Einforderung des Rechnungsbetrages bleibt dem DRK vorbehalten. 

Werden die Kosten durch eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse getragen, ist dies bei der Anmeldung anzugeben. Verlangt die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse eine vorherige Genehmigung der Kostenübernahme durch den Besteller, ist dies durch den Besteller zu veranlassen. Ggf. von der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse gesetzte Formen und Fristen sind zu beachten.

Die Abrechnungsformulare und ggf. Kostenübernahmebestätigungen/ Genehmigungen der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sind bei Lehrgangs-beginn ausgefüllt, vom Verantwortlichen unterschrieben und abgestempelt vorzulegen.

Liegen die Formulare nicht in erforderlicher Form vor oder die Kostenübernahme (wenn notwendig) ist nicht rechtzeitig beantragt worden, sind die Lehrgangsgebühren vom Besteller zu tragen. Abweichungen hiervon liegen im Ermessen der Geschäftsstelle.

Werden von der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Lehrgangsgebühren nicht aller Teilnehmer getragen, so hat der Besteller die Lehrgangsgebühren für die restlichen Teilnehmer zu übernehmen. 

Werden die Kosten nicht von einer Berufsgenossenschaft oder einer Unfallkasse getragen und es bestehen keine besonderen Vereinbarungen, sind die Lehrgangsgebühren zum Lehrgangsende in bar abgezählt in Euro zu entrichten. 

Stornierung von gesondert vereinbarten Lehrgangsterminen für Gruppen haben spätestens eine Woche vorher zu erfolgen. 

10. Für zusätzliche Bearbeitung der Lehrgangsabwicklung wegen Versäumnissen des Bestellers, wie z.B. unvollständige oder unrichtige Abrechnungsunterlagen ist das DRK berechtigt eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € pro Vorgang zu berechnen. 

Für die Ausstellung zusätzlicher Bescheinigungen/Duplikate ist das DRK berechtigt eine gesonderte Bearbeitungsgebühren in Höhe von 20,00 € pro Bescheinigung zu berechnen. Die Zahlungspflicht entsteht mit der Anfrage nach einer Ersatzbescheinigung.

11. Mit der Anmeldung bzw. Teilnahme zum Lehrgang erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass ihre Daten beim DRK gespeichert und ggf. –wenn erforderlich- an eine Berufsgenossenschaft oder eine Unfallkasse oder einen anderen zuständigen Kostenträger weitergegeben werden. Die Daten werden ausschließlich zu Zwecken der Abrechnung und zur Ausstellung von Teilnahmebe-scheinigungen verwendet. Die Daten werden nach 5 Jahren gelöscht. Eine anderweitige oder längere Verwendung findet nur nach Vereinbarung und ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen statt. Eine Weitergabe der Daten an andere Dritte findet nicht statt. Bei Rückfragen können sich die Teilnehmer oder Besteller der Lehrgänge an den Datenschutzbeauftragten wenden: datenschutzbeauftragter@drk-kv-rotenburg.de

12. Werden Zusatzleistungen wie Passbilderstellung oder Sehtests vom Kursteilnehmer in Anspruch genommen, die durch Dritte ausgeführt werden, entsteht hierdurch ein Vertrag mit dem ausführenden Dienstleister, nicht mit dem DRK. Personen, die die Passbilderstellung durch das DRK in Anspruch nehmen, erklären sich damit einverstanden, dass ihr Bild vier Wochen beim DRK oder einem vom DRK beauftragten Dritten gespeichert wird. Nachbearbeitung und erneuter Ausdruck der Passbilder für den Fall, dass diese von der Führerscheinbehörde nicht anerkannt werden, sind nur innerhalb vier Wochen nach Erstellung der Bilder möglich. Eine Auszahlung des bezahlten Betrages erfolgt nicht.

13. Vom DRK Kreisverband Rotenburg an der Fulda e.V. ausgegebene Gutscheine zur Kursteilnahme werden nur bei Kursen des DRK Kreisverband Rotenburg innerhalb von 2 Jahren ab Ausstellungsdatum anerkannt. Vom DRK Kreisverband Rotenburg an der Fulda e.V. ausgegebene Gutscheine für andere Leistungen im Rahmen von Ausbildungsveranstaltungen werden nur bei Kursterminen anerkannt, für die diese Zusatzleistungen durch das DRK angeboten bzw. beworben werden. Außerhalb genannter Veranstaltungstermine sind diese Gutscheine nicht gültig. Diese Gutscheine sind 2 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. 

Die Gutscheinbeträge oder die Differenz zwischen einer geringeren Teilnehmergebühr und einem bezahlten Gutscheinbetrag werden nicht ausgezahlt. 

Gutscheine müssen zu Kursbeginn vorliegen. Eine nachträgliche Erstattung gezahlter Teilnahmegebühren durch Anrechnung von Gutscheinen wird nicht durchgeführt.

14.  Der Anmeldende bzw. Teilnehmer erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit seiner Anmeldung bzw. Teilnahme an. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen können von der Geschäftsstelle genehmigt werden. 

Rotenburg an der Fulda, 20.06.2018

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie sich hier auch zum Nachlesen herunterladen