KatSchutz02_1920-640.jpg DRK Kreisverband Rotenburg an der Fulda e.V.
KatastrophenschutzKatastrophenschutz

Sie befinden sich hier:

  1. Katastrophenschutz
  2. Katastrophenschutz

Katastrophenschutz

Sven Kastenhuber

Rotkreuzbeauftragter

E-Mail

 

Katastrophenschutz (KatS) bezeichnet Maßnahmen, die getroffen werden, um Leben, Gesundheit oder die Umwelt in oder vor der Entstehung einer Katastrophe zu schützen. Der Katastrophenschutz in Deutschland ist zum überwiegenden Teil ehrenamtlich organisiert. Laut dem Bundesinnenministerium sind derzeit knapp 1,7 Mio. freiwillige Helfer im Einsatz (Stand 2014). (Quelle: Wikipedia)

 

Gesetzesgrundlage für den Landesverband Hessen 

Die Organisation und die Durchführung des hessischen Katastrophenschutzes regelt das Hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG in der Fassung vom 17. Dezember 1998, veröffentlicht im GVB1 Teil I, Seite 530). (Quelle: http://www.drk-hessen.de/35.html)

Weitere Informationen zum Katastrophenschutz sowie dem Katastrophenschutzkonept in Hessen gibt es zum Nachlesen unter: 

https://innen.hessen.de/sicherheit/katastrophenschutz-0

https://innen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdis/kats_konzept_2016.pdf

     

Gliederung des Katastrophenschutzes

Die Gliederung ist landesrechtlich geregelt und variiert dementsprechend von Bundesland zu Bundesland. So werden die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes zum Beispiel in folgende Fachdienste gegliedert:

  • Brandschutz und Technische Hilfe
  • ABC-Schutz
  • Bergung und technischer Dienst (vom THW getragen)
  • Sanitätswesen (mit Medizinischer Task Force als Kernelement)
  • Veterinärwesen
  • Betreuung (vorübergehende Unterbringung und soziale Betreuung)
  • Informations- und Kommunikationstechnik (Fernmeldezug mit landesweiter Zuständigkeit)
  • Versorgung (vor allem Verpflegung)
  • Wasserrettung (insbesondere bei Hochwasserlagen, verstärkt durch Fahrzeuge und Ausstattung des THW)
  • Psychosoziale Notfallversorgung