Kreisbereitschaftsleitung_NEU.jpg DRK Kreisverband Rotenburg an der Fulda e.V.
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Rotkreuzbeauftragter

Sven Kastenhuber

Rotkreuzbeauftragter

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Tätigkeitsmerkmale

Der/die Rotkreuzbeauftragte (RKB) ist für die einheitliche Lenkung und fachgerechte Durchführung aller mit der Vorbereitung des Katastropheneinsatzes notwendigen Aufgaben verantwortlich. Er/Sie vertritt die Belange des Kreisverbandes bei Behörden und anderen Organisationen. Als Mitglied im Katastrophenschutz-Stab (des Landkreises) berät und unterstützt er/sie diesen bei der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen des Katastrophenschutzes. Er/Sie ist Leiter/Leiterin des gesamten Rotkreuzeinsatzes und arbeitet eng  mit der Kreisbereitschaftsleitung zusammen. 

Voraussetzungen

Erste-Hilfe-Lehrgang, Rotkreuz-Einführungsseminar, möglichst eine Fachdienstausbildung, Module 5, 6, 7, 8 oder 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8 (früher Unterführer- und Gemeinschaftsführerlehrgang) bzw. Zugführer und QRKB Modul, aktives Rotkreuz-Mitglied (Helferstatus).

Fähigkeiten

Organisationstalent, Improvisationsvermögen, ausgeprägte Führungseigenschaften, Veranlagung für eine moderne Menschenführung, Lehrbefähigung, möglichst motorisiert, gute Zusammenarbeit mit der Kreisbereitschaftsleitung, Repräsentation des DRK nach Außen.

Kenntnisse 

  • Geschichte, Grundsätze, Organisation und Aufgaben des Roten Kreuzes.
  • Entwicklung, Organisation und Aufgaben des Katastrophenschutzes.
  • Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes (KatSG).
  • Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum KatSG Gesetze: ZSKG, HBKG, HRDG, DRKG
  • Andere Durchführungsvorschriften, Richtlinien und Weisungen des Katastrophenschutzes.
  • Leistungsfähigkeit der Einheiten und Einrichtungen seines Kreisverbandes.
  • Sonstige Aufgaben und Leistungen seines Kreisverbandes.
  • Führungs- und Einsatzgrundsätze der KatS-Einheiten und Einrichtungen der Fachdienste Sanitäts- und Betreuungsdienst

Erfahrungen und Befähigungen 

  • Aufstellung von Einheiten
  • Ausbildung der Einsatzkräfte
  • Ausbildungsplanung
  • Anlage von Übungen und Planspielen
  • Führen von Einheiten und Verbänden

Der/Die Rotkreuzbeauftragte (RKB) wird auf Vorschlag des DRK-Kreisverbandes durch die Präsidentin/den Präsidenten des DRK-Landesverbandes ernannt. Er/Sie ist der Unteren Katastrophenschutzbehörde (des Landkreises) gemäß §§ 29 und 30 HBKG zu benennen. Die Untere Katastrophenschutzbehörde hat ihn/sie in ihren Stab zu berufen.