Kreisbereitschaftsleitung

Die Kreisbereitschaftsleitung besteht aus:
- der Kreisbereitschaftsleiterin
- dem Kreisbereitschaftsleiter
- den jeweiligen Stellvertretern
Zu der erweiterten Kreisbereitschaftsleitung gehören zusätzlich:
als stimmberechtigte Mitglieder:
- die Fachbeauftragten (auf Entscheidung der Kreisbereitschaftsleitung) und die gewählten Gebietsbereitschaftsleitungen (wenn diese Unterstrukturen innerhalb des Kreisverbandes Unterstrukturen gebildet wurden)
mit beratender Stimme:
- die Fachberater (auf Entscheidung der Kreisbereitschaftsleitung), die Praktikanten in der Kreisbereitschaftsleitung (wenn vorhanden) und der im Kreisverband für die Bereitschaften verantwortliche Mitarbeiter

Aufgaben und Verantwortlichkeiten
- Planung und Leitung der Arbeit der Bereitschaften auf Kreisverbandsebene sowie Mitwirkung bei ihrer Gestaltung
- Vorbereitung, Leitung und Nachbereitung der Sitzungen Kreisausschusses der Bereitschaften
- Vertretung der Bereitschaften auf Kreisverbandsebene
- Verantwortung für die Umsetzung der Beschlüsse des Kreisausschusses der Bereitschaften sowie übergeordneter Gremien und ggf. Vertretung der Beschlüsse gegenüber den zuständigen Organen innerhalb des Kreisverbandes
- Verantwortung für die Umsetzung der relevanten Beschlüsse der Organe des Kreisverbandes im Bereich der Bereitschaften
- Verantwortung für die notwendige Einheitlichkeit der Bereitschaften
- Zusammenarbeit mit dem K-Beauftragten des Kreisverbandes, dem Kreisverbandsarzt und dem Konventionsbeauftragten
- Verantwortung für die Besetzung der Leitung des DRK-Einsatzstabes des Kreisverbandes
- Verantwortung für die Besetzung der Einsatzleitung von Veranstaltungen auf Kreisverbandsebene
- Beratung sowie Hilfestellung bei der Arbeit der Bereitschaften auf Ortsvereinsebene
- Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführer des Kreisverbandes und der Kreisgeschäftsstelle
- Prüfung der Wahlvorschläge für Bereitschaftsleitungen
- Bestätigung von Wahlen der Bereitschaftsleitungen
- Ernennung der Führungskräfte für Einsatzformationen innerhalb des Kreisverbandes
- Übergreifende Aufsicht der Fachbereiche, Fachdienste und Fachgruppen, sowie Fachgebiete
- Ernennung von Fachbeauftragten und Fachberatern auf Kreisverbandsebene
- Erstellung eines Geschäftsverteilungsplanes durch die Kreisbereitschaftsleitung
Amtszeit
Die Amtsdauer ist angelehnt an den Wahlzyklus des Vorstandes/Präsidiums des Kreisverbandes. Sie beginnt und endet mit der jeweiligen Neuwahl dieses Organs. Für vorzeitig ausgeschiedene Amtsinhaber können Ersatzwahlen stattfinden. Die Amtsdauer richtet sich nach der Restamtsdauer des ausgeschiedenen Amtsinhabers.