Foto: A. Zelck / DRK e.V.
Kostenübernahme durch BGKostenübernahme durch BG

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Ansprechpartner

Breitenausbildung 

Tel: 06623/9235-0

E-Mail

Alte Wiese 6
36199 Rotenburg a. d. Fulda

Die DGUV-Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" sieht vor, dass eine bestimmte Anzahl an ausgebildeten Ersthelfern pro Betrieb zur Verfügung steht:

§ 26

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:

1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,

2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten

a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %,

b) in sonstigen Betrieben 10 %,

c) in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe,

d) in Hochschulen 10% der Versicherten nach § 2 Absatz 1 Nummer Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)

Von der Zahl der Ersthelfer nach Nummer 2 kann im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger unter Berücksichtigung der Organisation des betrieblichen Rettungswesens und der Gefährdung abgewichen werden. 

  • Für diese Ersthelfer wird die Teilnahmegebühr durch die Berufsgenossenschaft bzw. die Unfallkasse übernommen.
  • Bei Unfallkassen versicherte Betriebe beantragen vorher die Kostenübernahme bei der zuständigen Unfallkasse.
  • Betriebe, die über die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) oder die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) versichert sind, müssen vorab ein Abrechnungsformular für Erste- Aus- und Fortbildung beantragen. 
  • In jedem Fall muss das dafür vorgesehene Formular in Papierform zu Lehrgangsbeginn vorliegen:
    Wichtig ist bei beiden Formularen: Bei Besuch eines EH-Grundlehrgangs bitte das Kreuz bei "Ausbildung" setzen, auch wenn dieser Kurs zur Auffrischung besucht wird.Die zuständige BG, bzw. die zuständige Unfallkasse, die Mitgliedsnummer sowie Stempel des Betriebes/der Dienststelle und Unterschrift der/des Verantwortlichen müssen auf dem Formular enthalten sein.
  • Das Formular bitte einfach zum Kurs mitbringen.
  • Bei Kostenübernahme durch eine Unfallkasse müssen zusätzlich die Berechtigungsscheine der Unfallkasse abgegeben werden.

Weitere Informationen zur Beantragungen finden Sie auf den Seiten der Unfallkassen oder BerufsgenossenschaftenBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Anmeldeformular - Ausfüllhinweise

das aktuelle Anmeldeformular Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer laden Sie hier direkt herunter